LED Richtlinie 2019/2015
Sehr geehrter ChiliTec-Kunde,
die EU hat eine neue Verordnung (Nummer EU 2019/2015, https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32019R2015&rid=10) erlassen, die hinsichtlich der Energieeffizienz von LED Lichtquellen und deren Kennzeichnung sowohl Importeuren und Herstellen, wie auch Ihnen als Händler viel Neues beschert.
Über die unserer Beurteilung nach für Sie wichtigsten Umstände versuchen wir Sie in hiermit kompakt informieren. Dies befreit Sie natürlich nicht von der Pflicht, sich als Unternehmen selbst detailliert mit etwaigen weiteren Verpflichtungen auseinanderzusetzen!
Zusammengefasst lässt sich sagen:
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die Mess-Skala zur Einordnung von Energie-Effizienzen wird grundlegend verschärft!
Die gleiche Lampe, die bisher Energie-Effizienz A+ hat, liegt ab September bei Energieeffizienz F oder G
Beispielhaft sehen Sie hier altes und neues Label unserer 10W LED Glühlampe:
Bis 08/2021 Ab September 2021
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seit dem 1. September 2021 müssen in jeder Werbung (Internet, Kataloge, Anzeigen, im Geschäft) die neuen Energie-Labels verwendet werden.
Mit den bisherigen Labels darf ab dann nicht mehr geworben werden. Für den Onlinehandel gilt eine Frist von 14 Tagen zur Aktualisierung eigener Shops -
Darüber hinaus müssen verschiedene zusätzliche technische Parameter angegeben werden. Diesefinden Sie hier: Kennzeichnungspflichten LED
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Von der Richtlinie ausgenommen und nicht kennzeichnungspflichtig sind
- LED Leuchten mit Batterie- oder Akku-Betrieb- LED Leuchten und Lampen mit <0,5W oder <60lm
- Einige Spezialartikel wie z.B. Notleuchten und Fluchtwegleuchten
- RGB Leuchten (RGW-W allerdings ja)
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Sie können die neuen Labels bei uns downloaden. Den Download finden Sie hier: LED Energielabels
Die ZIP-Datei wird von uns fortlaufend aktualisiert
Ihr Team der ChiliTec GmbH